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Herzlich Willkommen in der
Christian-Weise-Bibliothek Zittau

Hausordnung der Christian-Weise-Bibliothek


Herzlich willkommen in der Christian-Weise-Bibliothek!

Wir bitten Sie, in den Räumen der Bibliothek in Ihrem eigenen Interesse folgendes zu beachten:


1.
Allgemeines

  • Anerkennung
    Mit dem Betreten des Gebäudes erkennen Sie die Benutzungsbedingungen und die Hausordnung der CWB in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlich an.
  • Hausrecht
    Die Ausübung des Hausrechts steht der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH zu und wird im Auftrag vom Bibliothekspersonal wahrgenommen. Dieses ist berechtigt, Besucherinnen und Besuchern Weisungen zu erteilen. Die Nichtbeachtung von Weisungen bzw. ein Verstoß gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot zur Folge haben.


2. Rücksichtsvolles Verhalten

Jeder Besucher, jede Besucherin hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher und Besucherinnen nicht gestört oder behindert, Arbeitsabläufe nicht beeinträchtigt und Medien bzw. Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt werden. Besucher und Besucherinnen haften für die von Ihnen verursachten Schäden und Kosten.

 

3. Getränke und Speisen

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in der Bibliothek nicht erlaubt bzw. Getränke sind in den gekennzeichneten Bereichen der Bibliothek (Lesecafé) gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist grundsätzlich verboten.

 

4. Mobiltelefone

Die Tonausgabe mobiler elektronischer Geräte ist auszuschalten und Telefongespräche sind so zu führen, dass andere Besucherinnen/Besucher nicht gestört werden.

 

5. Einschließen von Taschen, Rucksäcken und sperrigen Gegenständen

Während des Aufenthalts in der Bibliothek sind alle persönlichen Sachen in den Taschenschränken einzuschließen. Vor Verlassen der Bibliothek sind benutzte Schließfächer zu leeren. Die Schlüssel dürfen beim Verlassen der Bibliothek nicht mitgenommen werden. Der Bibliothek steht das Recht zu, Schließfächer außerhalb der Öffnungszeiten zu öffnen und den Inhalt als Fundsache zu behandeln. Für Verlust von Garderobe und anderen persönlichen Sachen wird keine Haftung übernommen. Das Betreten der Bibliothek in Inline-Skates, mit Fahrrädern, Sportgeräten u. ä. sperrigen Gegenständen, die den Bibliotheksbetrieb stören, ist nicht gestattet.

 

6. Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen

Für Minderjährige sind die begleitenden Erwachsenen aufsichtspflichtig. Die Aufsichtspflicht für Minderjährige ohne verantwortliche Begleitperson liegt nicht beim Personal der Bibliothek. Eine Haftung bei Unfällen von Minderjährigen wird von der Bibliothek grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Minderjährigen an speziellen Angeboten der Bibliothek teilnehmen.

 

7. Nutzung des Internets

Es ist nicht gestattet, die aufgerufenen Internetdienste zu kommerziellen Zwecken zu nutzen sowie gesetzeswidrige, gewaltverherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten aufzurufen, zu nutzen oder zu verbreiten. Der Benutzer, die Benutzerin verpflichtet sich, keine Dateien und Programme der CWB oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten der CWB zu verwenden.

 

8. Nutzung privater externer Geräte

In der Bibliothek sind tragbare externe Geräte (z.B. Laptop, Tablet, Handy …) zugelassen. Für die Stromversorgung solcher Geräte können unbelegte, frei zugängliche Steckdosen genutzt werden. Der Anschluss größerer Verbraucher ist nicht gestattet. Zur Nutzung dieser Geräte steht ein kostenfreier WLAN-Anschluss für alle Benutzer der Bibliothek bereit. Haftungsausschluss gilt gemäß § 7 Absatz 4 und 5 der Benutzungsordnung der CWB und Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH.

 

9. Werbe- und Informationsmaterialien

Werbe- und Informationsmaterialien dürfen nicht ohne Einwilligung der Bibliothek an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden. Das Anbringen von Aufklebern an Wänden und Türen ist untersagt.

 

10. Verwendung von Aufnahmen

Aufnahmen von Veranstaltungen und deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Rahmen der Öffentlichkeitarbeit der CWB (z.B. Internet-Auftritt) sowie in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an den öffentlichen Veranstaltungen erklären Sie sich damit einverstanden.

 

11. Kopien

Kopien aus Medien der Bibliothek sind ausschließlich für den privaten Gebrauch anzufertigen. Andere Nutzungsabsichten sind der Bibliothek vorher anzuzeigen. Der Benutzer verpflichtet sich das Urheberrecht des Mediums einzuhalten.

 

12. Dienst- und Magazinräume

Der Zutritt zu Dienst- und Magazinräumen ist nicht gestattet. Einzige Ausnahme: in Begleitung des Personals.

 

13. Mitbringen von Tieren

Das Mitbringen von Tieren in die Bibliothek ist nicht gestattet. Einzige Ausnahme sind Blindenführhunde.

 

14. Fundsachen

Fundsachen sind beim Bibliothekspersonal abzugeben.

 

15. Notfall

Im Brand- oder Havariefall ist den Anweisungen des Bibliothekspersonals unverzüglich Folge zu leisten. Bitte begeben Sie sich schnell und ruhig zu den Notausgängen.

 

16. Brandschutz

Das Rauchen sowie offene Flammen sind in der Bibliothek (einschließlich Flure, Treppenaufgänge und Toiletten) verboten. Für entstehende Kosten und Schäden wird der Verursacher haftbar gemacht.

 

Zittau, den 01.01.2017